Ein wichtiges Anliegen der Besatzungsmächte war die sogenannte "Entnazifizierung": Die folgenschweren Auswirkungen des Nationalsozialismus sollten den Menschen in Deutschland bewusst gemacht und das menschenverachtende Gedankengut mit verschiedenen Maßnahmen wie Aufhebung von NS-Gesetzen, Verbote von Schriften und NS-Symbolen, Bestrafung von belasteten Personen und Umbenennung von Straßennamen aus dem Alltag entfernt werden. Die Menschen sollten wieder lernen eigenständig zu denken und sich miteinander auszutauschen und erfahren, was Demokratie bedeutet – zumindest in den westlichen Zonen. Entscheidend hierfür war auch eine freie Presse. 12 Jahre lang hatten die Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland nur die Propaganda des NS-Regimes wiedergegeben, also die gezielte Beeinflussung und Manipulation der Menschen; Zeitungen und Zeitschriften waren neben Radio und Kino damals die einzigen Möglichkeiten, sich genauer zu informieren. Daher kam ihnen eine besondere Bedeutung für die NS-Diktatur zu und sie waren ein mächtiges Mittel, um direkt in die Köpfe und Herzen vieler Menschen hineinzuwirken. Eine unabhängige Berichterstattung basierend auf Fakten war nicht möglich – im Gegenteil, es wurde oft bewusst die Lüge zur Wahrheit erklärt und wer anderes behauptete, dem drohte der Tod. Dies musste sich grundlegend ändern!
Die Besatzungsmächte beschlossen daher in einem ersten Schritt Richtung Demokratie, ein Lizenzsystem einzuführen: Von 1945 bis 1949 durfte nur dann jemand eine Zeitung herausbringen, wenn die Militärverwaltung dafür eine Lizenz, also eine offizielle Genehmigung, ausstellte. Diejenigen, die eine solche Lizenz beantragten, sollten zuvor genau auf ihre nationalsozialistische Vergangenheit überprüft werden. Nur wer die Werte der Demokratie vertrat und unbelastet war von den Verbrechen der Nazis, sollte eine Lizenz zur Herausgabe einer Zeitung erhalten – dies zumindest war das Ideal in den westlichen Besatzungszonen. Damit sollte gewährleistet werden, dass die Zeitungen zukünftig ihrer Aufgabe in einem demokratischen Staat nachkommen konnten: eine kritische, unabhängige sowie auf Fakten basierende Berichterstattung, die nicht zuletzt auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung ausübt.
Durch diesen Lizenzzwang wurde die deutsche Presse in den Nachkriegsjahren zwar weiterhin kontrolliert; gleichwohl wurden auf diese Weise die Grundlagen für den Aufbau einer freiheitlichen Presse gelegt, wovon Deutschland noch heute profitiert. Am 21. September 1949 entfiel der Lizenzzwang schließlich in Westdeutschland. Im Artikel 5 des Grundgesetzes der BRD vom 23. Mai 1949 ist die Pressefreiheit fest verankert.